Der vordere Augenabschnitt

In der Augenheilkunde wird das Auge in zwei Abschnitte unterteilt: den vorderen und den hinteren Augenabschnitt. Bindehaut, Hornhaut (Cornea), Regenbogenhaut (Iris) und Linse gehören zum vorderen Augenabschnitt, auch die Optik des Auges genannt. Dieser sensible Bereich kann durch Entzündungen, Infektionen, mechanische Verletzungen und Erkrankungen gestört werden.

Die Pentacam-Untersuchung gehört bis heute nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Die dafür notwendigen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und werden Ihnen als Privatleistung in Rechnung gestellt.