Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

BAG Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Herrmann, Dr. med. Philipp Prahs GbR
Prüfeninger Straße 86
93049 Regensburg
Bayern

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.augenarzt-regensburg.de.

Über diese Website informiert die BAG Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Herrmann, Dr. med. Philipp Prahs GbR über ihre augenärztlichen Leistungen, Sprechzeiten, Standorte sowie Kontaktmöglichkeiten. Die Augenklinik Regensburg mit ihren Standorten bietet augenärztliche Diagnostik und Behandlung für gesetzlich und privat versicherte Patientinnen und Patienten an. Die Dienstleistung wird in der Augenklinik in Regensburg und den dazugehörigen Standorten in Bayern erbracht.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Die augenärztliche Versorgung erfolgt durch die BAG Priv.-Doz. Dr. med. Wolfgang Herrmann, Dr. med. Philipp Prahs GbR.

Patientinnen und Patienten können telefonisch oder online einen Termin vereinbaren. Vor Ort werden Untersuchungen und Behandlungen des gesamten Spektrums der Augenheilkunde durchgeführt – von der Vorsorge bis zur Therapie akuter und chronischer Augenerkrankungen. Die ärztlichen Leistungen werden in der Augenklinik in Regensburg und den dazugehörigen Standorten in Bayern erbracht. Die Website dient der allgemeinen Information und unterstützt die Terminvereinbarung sowie die Patientenkommunikation.

Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen

Die Barrierefreiheitsanforderungen ergeben sich aus § 3 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie der hierauf erlassenen Verordnung zum BFSG.

Im Einklang mit § 4 BFSG setzt die vorliegende Webseite die Vorgaben der harmonisierten Norm EN 301 549 um, d. h. diese Webseite ist insbesondere im Einklang mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) Version 2.2 auf Level AA barrierefrei gestaltet.

Im Einzelnen wurden folgende Maßnahmen zur Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen umgesetzt:

  • Zugang und Sicherheit: Unsere Webseiten sind so konzipiert, dass sie für alle Nutzer:innen zugänglich, intuitiv bedienbar, verständlich und zuverlässig nutzbar sind.
  • Anforderungen an die Funktionalität: Unsere digitalen Angebote sind so gestaltet, dass sie auch Menschen mit körperlichen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen problemlos nutzen können.

Wir achten insbesondere auf folgende Aspekte:

  • Sehbehinderungen: Inhalte sind auch ohne Farberkennung verständlich. Für visuelle Informationen stehen textliche Alternativen bereit.
  • Hörbeeinträchtigungen: Die Nutzung unserer Angebote setzt kein Hörvermögen voraus.
  • Motorische Einschränkungen: Die Bedienung ist ohne präzise Handbewegungen oder besondere Kraftaufwendung möglich.
  • Vermeidung gesundheitlicher Risiken: Wir verzichten bewusst auf visuelle Effekte, die empfindliche Personen negativ beeinflussen könnten (z. B. bei Lichtempfindlichkeit).
  • Qualitätssicherung: Unsere digitalen Anwendungen werden regelmäßig geprüft und angepasst, um rechtlichen Vorgaben zu entsprechen und die Nutzbarkeit für alle stetig zu verbessern.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Hinweis zu ausgenommenen Inhalten

Gemäß § 1 Absatz 3 BFSG sind bestimmte Bürodateien, die vor dem 28. Juni 2025 veröffentlicht wurden, vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausgenommen. Dazu zählen insbesondere PDF-Dokumente, die vor diesem Stichtag online gestellt wurden und nicht für die aktive Interaktion mit Nutzenden bestimmt sind.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 01.07.2025
Datum der letzten Überprüfung der oben genannten Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 01.07.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf der Einschätzung durch einen unabhängigen externen Anbieter.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Wenn Sie beim Besuch dieser Website auf Barrieren stoßen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung. Bitte senden Sie uns möglichst konkrete Angaben zur betroffenen Seite oder Funktion.

E-Mail: barrieren@augenklinik-regensburg.de

Zuständige Aufsichtsbehörde

Zuständig für die Überprüfung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen ist die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen“ (MLBF) mit folgender Stelle:

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt
Abteilung 3 „Soziales und Arbeitsschutz“
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Telefon: 0391 567-4530
E-Mail: mlbf@ms.sachsen-anhalt.de

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